Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Karlsruhe hat entschieden! Die Vorratsdatenspeicherung von Informationen über Telefon- und Internetverbindungen verstößt gegen das Grundgesetz.
Danke, BVerfG!
KategorienBundestrojaner, Politik
Karlsruhe hat entschieden! Die Vorratsdatenspeicherung von Informationen über Telefon- und Internetverbindungen verstößt gegen das Grundgesetz.
Danke, BVerfG!